AGB/ Teilnahmebedingungen

Inh. Bruno Dzierzenga
Wittbräucker Str. 348a
44267 Dortmund

Mobil:    0178 / 49 88 819
E-Mail:   mail@sup-holzwickede.de

§1 Teilnahmebedingungen und Hinweise

Teilnahme -und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, um den Paddelsport (SUP) ohne Gefahr für sich und andere ausüben zu können. Für Kinder unter 10 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen.
Die Teilnahme an einem unsere SUP-Kurse oder Vermietung unserer SUP Boards erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes. Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können und im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte zu sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

§2 Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag

Mit der Unterzeichnung des Miet-/Schulungsvertrages oder persönlicher bzw. telefonischer Buchung akzeptiert der Mieter unsere AGB in vollem Umfang. Gleiches gilt für die Anmietung von Material. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Kursbuchungen via Email, persönlich, telefonisch gelten als verbindlich. Bei Stornierung aus wichtigen Gründen bis 48 Std vor Kursbeginn berechnen wir 25% des Preises als Aufwandsentschädigung.
Später stornierte Kursbuchungen müssen aus organisatorischen Gründen voll berechnet werden. SUP Boards können im Voraus reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich gegen Anzahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande.
Eine Reservierungsbestätigung wird nach Eingang der Reservierung und Anzahlung versandt. Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe der geleisteten Anzahlung. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boards für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, Kurse nach Absprache zusammenzulegen oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht wird. Dies gilt ebenso im Falle höherer Gewalt (extremes Schlechtwetter, Starkwind, Blitzschlag), besondere Umstände entgegenstehen (vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Boards). Bei Rücktritt vom Vertrag durch uns besteht Anspruch auf vollständige Erstattung der Teilnahme-/Mietgebühren. Im Falle höherer Gewalt wird ein Ersatztermin im gleichen Umfang vereinbart.
Reservierte Boards sind soweit nicht anders vereinbart am besprochenen Treffpunkt des Reservierungstages abzuholen, erfolgt bis dahin keine Abholung oder andere Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt, die Boards anderweitig zu vermieten.

§3 Sicherheit/Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen der Schulungsleitung ist Folge zu leisten. Bei SUP Holzwickede Kursen und Veranstaltungen ist immer dem Instrukteur Folge zu leisten. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen entfällt die Rückerstattung der Kurs- bzw. Mietgebühren.
Die Sicherheitsbestimmungen und die 10 goldenen Regeln zur Ausübung des Wassersports sind einzuhalten. Der Kunde kennt das internationale Notsignal auf dem Wasser und verpflichtet sich, die Sportgeräte pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßen Zustand wieder an Land zurückzubringen. Jegliches in Schulung oder Vermietung anvertraute Material darf nicht an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden, es sei denn, die Schulungsleitung oder der Vermieter ordnen dies an.
Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, etc.) verantwortlich.

§4 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit unseres Materials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das ihm anvertraute Material zu überprüfen und vorhandene Schäden sofort anzuzeigen. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Im Gebrauch entstandene Schäden sind unverzüglich mitzuteilen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang.
Für Schäden an Dritten durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten.

§5 Haftung

Wir haften für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Schulungen und Kurse, die Richtigkeit des Kursangebotes und für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft unseres SUP- und Bootsmaterials. Die Haftung für jegliche Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen!
Die Kursteilnahme und Nutzung jeglichen Mietmaterials geschieht auf eigene Gefahr.
Der Kursteilnehmer/Mieter ist für das Vorhandensein eines geeigneten Wassersport-Haftpflichtversicherungsschutzes selbst verantwortlich.

§6 Zusätzliche Mietvereinbarungen

Wir sind berechtigt, die Übergabe von SUP -oder Bootsmaterial zu verweigern, wenn der Mieter objektiv nicht über die erforderliche Qualifikation zur Nutzung verfügt. SUP Board Verleih und Schulungen werden nicht an alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen vermietet oder durchgeführt. Der Mieter hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückgabe der Anzahlung. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Umwelt- und Wettereinflüsse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Insofern haftet der Mieter auch für ein Mitverschulden.

§7 Zahlung

Die Teilnahmegebühr und die Mietpreise sind im Voraus zu bezahlen.
Die Preise sind jeweils den aktuellen Preisangaben auf https://www.sup-holzwickede.de zu entnehmen.
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Stunde, wenn nicht anders vereinbart. Danach wird jede weitere angefangene halbe Stunde anteilig abgerechnet. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Gutscheinbeträge können nicht in bar ausbezahlt werden.

§ 8 Veröffentlichung von Fotos

Fotoaufnahmen während einer SUP Tour dienen der Dokumentation und sind zu Werbezwecken für die SUP Schule Holzwickede verwendbar. Bei gewünschter Nichtveröffentlichung bitten wir dies vor Kurs-, oder Trainingsbeginn ausdrücklich zu kommunizieren.
Der Betreiber sichert zu, dass ohne Zustimmung des Teilnehmers/Mieters keine Fotos veräußert oder Rechte daraus abgetreten werden. Er haftet nicht dafür, dass Dritte ohne sein Wissen Fotos zu weiteren Zwecken nutzen oder herunterladen.

§ 9 SUP Boards Vermietung – „SUP Holzwickede“

9.1 Mit der Anmietung SUP Boards übernimmt der Mieter jegliche Haftung für seine Aktivitäten mit dem Material.
9.2 Der Mieter bestätigt alle Inhalte der AGB`s von „SUP Holzwickede“.
9.3 Der Mieter bestätigt, dass er mindestens 15 min. frei in allen Gewässern schwimmen kann. So auch für weitere Mieter seiner Wahl.
9.4. Der Mieter bestätigt, dass bei von ihm geliehenem und an Dritte weiter gegebenem Material er die volle Haftung dafür übernimmt.
9.5 Der Mieter bestätigt, dass er alle nötigen Kenntnisse besitzt, wenn er sich auf Gewässer mit Gefahren begibt. (insbesondere Meer, Wildwasser)
9.6 Der Mieter und Vermieter prüfen bei Ausgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom Mieter bemängelt, falls vorhanden.
9.7 Der Mieter und Vermieter prüfen bei Rückgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom Vermieter bemängelt, falls vorhanden.
9.8 Es wird bei der Übergabe des Materials ein kurzes Protokoll festgehalten. Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.
9.9 Sollten in „SUP Holzwickede“ Schäden am Board und Material entstanden sein, die bei Ausgabe nicht vorhanden waren, haftet der Mieter für den vollen Schaden. Dieses kann bis zum vollen Ersatz des Materials führen.
9.10 Der Mieter bestätigt, dass er für sein Handeln mit dem geliehenen Material die Firma „SUP Holzwickede“ nicht in Verbindung bringt.
9.11 Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der Verleiher unter einem nicht korrekten Verhalten des Mieters mit in Betracht gezogen wurde und dadurch eine Rufschädigung erwächst, kann gegen den Mieter einen Schadensersatz bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden.
9.12 Der Mieter bestätigt gegenüber „SUP Holzwickede“, sorgfältig mit dem geliehenen Material umzugehen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ Es gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand ist Essen/NRW.